Schulbeurlaubung – Weltreise mit schulpflichtigen Kindern

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  • Beitrag zuletzt geändert am:6. Juni 2023
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Eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern – das klingt toll: Familienzeit, kein Termindruck und die Zeit, sehr intensiv auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Mittlerweile sind Langzeitreisen in jungen Jahren – bevor das erste Kind unterwegs ist – ja keine Seltenheit mehr. Auch das Wort „Elternzeitreise“ taucht immer häufiger auf  (gerade durch das Elterngeld interessant): frische Eltern entdecken mit ihren Babys im Tragetuch die Welt. Die gute Nachricht: Gemeinsam mit Schulkindern ist es ebenso möglich, die Welt zu bereisen!

In diesem Blogartikel geht es vor Allem um die Vorgehensweise zur Beantragung der Schulbeurlaubung. Wir berichten euch Schritt für Schritt von unseren Gesprächen mit Lehrerinnen und den verantwortlichen Entscheidungsträgern in den Schulen unserer Kinder. Auf unserem Weltreise-Blog findet ihr unter dem Menüpunkt „Travelschooling“ auch weitere Tipps, wie ihr eure Kinder während einer Reise selbst unterrichten könnt. 

Schulpflicht in Deutschland

Seit über 100 Jahren gibt es die Schulpflicht in ganz Deutschland. Somit müssen Kinder ab einem bestimmten Stichtag (unterschiedlich in den jeweiligen Bundesländern) die Schule besuchen. Und genau hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu einigen Nachbarländern. In Österreich oder der Schweiz gibt es beispielsweise eine „Bildungspflicht“. Es geht also nicht darum, das Schulgebäude aufzusuchen, sondern gewisse Bildungsstandards zu vermitteln – dies kann eben auch über Homeschooling erfolgen. Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland in Ausnahmefällen auch – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – aber aufgrund einer Weltreise eben nicht.

Wenn Ihr mit schulpflichtigen Kindern eine Weltreise plant, habt ihr zwei Möglichkeiten:

1.Möglichkeit: Schulbeurlaubung der schulpflichten Kinder für die Weltreise

Eines vorweg: Wir reden hier immer von einer Langzeitreise. Es geht nicht darum, mal ein paar Tage länger Urlaub zu machen! Dies wird in der Regel nicht gerne gesehen – verständlich, sonst wären die Klassenräume zukünftig schon ein paar Tage vor Ferienbeginn leer (günstigere Urlaubspreise etc.).

Ihr könnt einen Antrag auf eine Schulbeurlaubung für den gewünschten Zeitraum stellen. Achtung: Wer diesen genehmigen darf, ist wieder in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Idealfall wird dieser Antrag genehmigt und eure Kinder müssen während der Reisezeit nicht die Schule besuchen.

Wir haben eine Schulbeurlaubung für unsere beiden Kinder erhalten. Die einzelnen Schritte erklären wir euch weiter unten. Auch ist es uns wichtig, hier deutlich zu sagen: Wir sind keine Schulgegner! Unsere Kinder gingen gerne in die Schule, wir haben uns immer alle dort sehr wohl gefühlt und fühlen uns sowohl der Grund- als auch der weiterführenden Schule sehr verbunden.

2. Möglichkeit: Abmeldung aus Deutschland

Sollte euer Antrag auf Schulbeurlaubung abgelehnt werden, habt ihr die Möglichkeit, euren Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Vielleicht entscheidet ihr euch aber auch direkt für diese Variante, weil ihr zum Beispiel eine Open-End-Reise plant. Seid ihr auf Reisen und euer Kind ist in Deutschland nicht mehr gemeldet, entfällt auch die Schulpflicht. Falls ihr einen Wohnsitz in einem anderen Land plant, müsst ihr die dortigen gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht prüfen.

Mit der Abmeldung aus Deutschland gibt es einige Konsequenzen. Nach Ablauf der einjährigen Schulbeurlaubung für unsere Weltreise mit schulpflichtigen Kindern haben wir uns für eine Open-End-Reise entschieden und unseren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und abgemeldet.

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Julians Einschulung 2018
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Einschulung Jonas 2015

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Unsere Vorgehensweise zur Beantragung der Schulbeurlaubung

Unsere Situation:

Wir lebten in Hessen – hier darf die jeweilige Schulleitung den Antrag auf eine Schulbeurlaubung genehmigen (Stand 2021).

Julian war zu Beginn der Weltreise acht Jahre alt und ging in die zweite Klasse. Er verpasste also durch die Beurlaubung das zweite Halbjahr der zweiten Klasse und das erste Halbjahr der dritten Klasse.

Jonas war seinerzeit elf Jahre alt und ging in die fünfte Klasse. Er verpasste zunächst das zweite Halbjahr der fünften Klasse und das erste Halbjahr der sechsten Klasse.

Jonas war erst seit einigen Monaten auf der weiterführenden Schule. Davor hat er die selbe Grundschule wie sein Bruder besucht. Somit kannte uns die Direktorin der Grundschule schon recht lange. Dem Direktor des Gymnasiums, auf das Jonas nun ging, waren wir jedoch bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt.

Vorbereitung auf die Schulgespräche:

Erst einmal ist es sinnvoll herauszufinden, wer euren Antrag genehmigen darf. Dafür solltet ihr euch das Schulgesetz eures Bundeslandes zur Hand nehmen und dies lesen. Aber, so ganz genau steht das da vielleicht gar nicht drin… Meine Recherche ergab, dass in Hessen die jeweilige Schulleitung zuständig ist. Um Erfahrungen von anderen Reisefamilien zu bekommen, empfehle ich euch Weltreisegruppen mit Kindern auf Facebook. Dort gibt es häufig auch Sammelposts und ihr könnt schauen, ob jemand vielleicht Erfahrungen in eurem Bundesland gemacht hat.

Es spielt eine große Rolle, ob ihr euren Antrag mündlich vorbringen könnt, oder „nur“ schriftlich an das zuständige Amt schicken müsst. So ein mühevoll ausgearbeiteter Text mit all eurer Leidenschaft für fremde Kulturen, ist auf einem überfüllten, emotionslosen Arbeitstisch in einer Behörde doch schnell mal abgelehnt. Sitzt ihr der entscheidenden Person gegenüber, fällt es dieser bestimmt schwerer, euren großen Traum nicht angemessen zu begleiten.

Ich habe zur Vorbereitung auf die Gespräche das hessische Schulgesetz und den Rahmenlehrplan gelesen. Als ich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule las, wurde mir nur einmal mehr bewusst, warum wir diese Reise machen. Es geht um Werte, Toleranz und Gerechtigkeit. Fremde Kulturen, eine vorurteilfreie Weltanschauung und verantwortungsvolles, gesellschaftliches Handeln. All diese Argumente, die für eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern sprechen, finden sich dort tatsächlich wieder!

Folgende Fragen solltet ihr beantworten können:

  • werdet ihr während der Reise unterrichten?
  • welche Möglichkeiten der Unterrichtung stellt ihr euch vor? (eigenes Lernmaterial, Lernmaterial der Schule, Fernschule etc.)
  • soll euer Kind nach der Reise in seine alte Klasse zurück?
  • wie soll der Kontakt zur Schule stattfinden (soll er überhaupt?)

Wir hatten Meinungen zu allen Punkten, haben diese jedoch mit den Lehrern und Direktoren besprochen und am Ende gemeinsam entschieden. Ihr solltet also nicht zu festgefahren auf eurem Standpunkt verharren, dennoch aber gut vorbereitet sein.

Denkt immer daran: Die Entschiedungsträger der Schule haben meist schon sehr lange Erfahrung mit dem Unterrichten von Kindern. Von dieser Meinung könnt ihr profitieren, lasst euch also darauf ein. Erfahrungen zu einer Beurlaubung aufgrund einer Weltreise gab es an unseren beiden Schulen übrigens nicht.

Gespräche mit den Lehrern

Für die Kinder war es eine schwierige Situation: Zu Hause redeten wir ununterbrochen über das Thema Weltreise. In der Schule durften sie nichts sagen. Ich wollte unnötige Missverständnisse oder ähnliches vermeiden. Daher vereinbarten wir die Termine mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen und der Schuldirektorin recht frühzeitig. Tatsächlich wussten die Lehrkräfte von unseren Plänen bevor es einige unserer engsten Freunde von uns erzählt bekamen.

Ich entschied mich dazu, zunächst mit den Klassenlehrerinnen zu sprechen. Sie kennen unsere Kinder ziemlich gut und ihre Meinung dazu interessierte mich sehr. Die Gespräche liefen mehr als gut, beide Lehrerinnen befürworteten die Reise und schienen ehrlich interessiert. Bei diesen Gesprächen waren die Kinder übrigens dabei und konnten so gleich die Fragen der Lehrerinnen mit beantworten.

Gespräche mit den Schuldirektoren

Gemeinsam mit Mark fand erstmal das Gespräch mit der Direktorin der Grundschule statt (zu dem Zeitpunkt waren beide Kinder noch auf der Grundschule). Ich muss zugeben, dass wir beide richtig aufgeregt waren.

Zu unserer Freude stießen wir auf interessierte Fragen und schon einigen Ideen zur Verwirklichung unserer Pläne. Die Schulleitung vergewisserte sich nochmal (bis hin zum Kultusministerium), dass tatsächlich in Hessen die Direktoren der jeweiligen Schule die Genehmigung für die Weltreise mit schulpflichtigen Kindern aussprechen dürfen. In den folgenden Monaten erhielten wir dann unsere schriftliche Genehmigung der Schulbeuurlaubung für ein Jahr.

Hört sich krass emotionslos an, wie das dann da so geschrieben steht. Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass uns ein riesen Stein vom Herzen fiel!

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Travelschooling in Sizilien

Idealer Reisezeitpunkt für die Weltreise mit schulpflichtigen Kindern

Einen wichtigen Punkt hatten wir auf der Liste, bei dem wir uns unsicher waren: Der richtige Zeitpunkt. Da es für uns keinen festen Termin gab, zu dem wir gebunden waren (Sabbatical oder ähnliches), wollten wir den Reisezeitraum so legen, dass er bestmöglich für das Wohl der Kinder war.

Die beiden Direktoren (zu unserem Glück gut miteinander vernetzt) schlugen vor, die Kinder kein klassisches Schuljahr (Sommer bis Sommer) aus der Schule zu nehmen, sondern lieber zum Halbjahr. Hintergrund sollte eigentlich sein, dass die Rückkehr für die Kinder im Halbjahr einfacher wäre. Sie könnten in ihre alten Klassen zurück und die Lehrkraft hätte bis zum Schuljahresende Zeit zu prüfen, ob der Unterrichtsstoff sitzt und eine Versetzung in die nächste Klasse möglich ist.

Nachtrag: Wir setzten unsere Reise auf unbestimmte Zeit fort, daher gibts von uns keinen Erfahrungsbericht zur Rückkehr in den Schulalltag.

Einen idealen Zeitpunkt aus Schulsicht gibt es vermutlich nicht wirklich. Da spielen zu viele individuelle Aspekte eures Kindes mit ein. Wir haben während der vielen Gespräche mit Lehrern und Direktoren immer wieder gemerkt, dass in all diesen Entscheidungen unsere Kinder im Mittelpunkt standen. Alle Lehrer und Schulleiter haben uns unterstützt und an unsere Pläne geglaubt. Ich muss zugeben, dass ich damit nicht gerechnet hatte. Aber es hat unglaublich gut getan, nicht gegen Argumente kämpfen zu müssen, sondern gemeinsam Lösungen zu finden!

Kurze Zusammenfassung unserer Schritte zur Schulbeurlaubung für eine Weltreise:

  • Entscheidung: Schulbeurlaubung oder Abmeldung aus Deutschland
  • Entscheidung: Freilernen oder Unterrichten
  • groben Plan der Reise mit Zielen und Wünschen (auch aus entwicklungstechnischer Sicht für die Kinder)
  • mit dem Schulgesetz und dem Lehrplan auseinandersetzen
  • Klären, wer die Schulbeurlaubung entscheiden darf
  • Gespräche mit den Klassenlehrern vereinbaren
  • Gespräche mit den Schuldirektoren vereinbaren
  • schriftlichen Antrag zur Schulbeurlaubung einreichen
  • falls genehmigt: Nächster Schritt – „Wie unterrichten wir während der Weltreise?“
  • falls abgelehnt: Gründe erfragen, Argumente wiederlegen, mit den Konsequenzen einer Abmeldung aus Deutschland beschäftigen.

Teilt uns in den Kommentaren gerne eure Erfahrungen zum Thema Schulbeurlaubung für die Weltreise mit!

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Wie unterrichten wir unsere Kinder während der Weltreise?

Da Julian wieder in seine alte Klasse zurückkommen sollte, orientierten wir uns am Unterrichtsstoff der Schule. Jonas sollte während Julians Lernzeit vor allem bisherigen Stoff festigen und freilernen.

Nachtrag: Hier findet ihr unseren Rückblick auf das erste halbe Jahr unserer Reise, mit Route und noch interessanter für euch – der Entwicklung, die wir während dieser Zeit erlebt haben. Vom Homeschooling zum Freilernen.

Wir haben uns Ende 2020 dann dazu entschieden, unsere Reise auf unbestimmte Zeit fortzuführen. Mittlerweile bilden wir uns (alle) im Rahmen einer für uns passenden Mischung aus Freilernen und Homeschooling weiter. Wie unser „Travelschooling“ so funktioniert erzählen wir in diesem Blogbeitrag.

Außerdem schildere ich im Blogbeitrag „Freilernen – wie sich unsere Kinder Bildung erschließen“ meine Gedanken zum Freilernen.

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schulbeurlaubung-beantragen-weltreise-mit-schulpflichtigen-kindern

Weitere Blogbeiträge zur Planung einer Weltreise mit Kindern:

Geld sparen auf Reisen – unsere besten Tipps, um möglichst lange zu reisen. Wie komme ich an günstiges Internet und einen brauchbaren Mietwagen? Neues vom Travelschooling und was uns gerade bewegt – all das bekommt ihr durch eine Anmeldung zu unserem Newsletter.

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Dieser Beitrag hat 27 Kommentare

  1. Johannes

    Liebe Strandfamilie,
    vielen Dank für eure sehr inspirierenden Berichte! Wir sind gerade dabei, unsere Europareise mit dem Wohnmobil zu planen. Leider ist es hier in Bayern nicht möglich, unsere beiden Grundschüler beurlauben zu lassen… Typisch Bayern halt. Wir werden uns deshalb komplett aus Deutschland abmelden müssen. Dann steht in den Ausweisen „ohne festen Wohnsitz in Deutschland“, was irgendwie ziemlich cool klingt. 🙂
    Nochmals vielen Dank, wir wünschen euch von Herzen alles Gute!
    Viele Grüße,
    Familie H.

    1. Jenni

      Hallo ihr Lieben! Da habt ihr ja eine spannende Zeit vor euch! Wir haben nach unserem ersten Weltreisejahr entschieden, auf unbegrenzte Zeit weiterzureisen und haben dann auch unseren Wohnsitz abgemeldet. „Ohne festen Wohnsitz“ steht also mittlerweile auch in unseren Personalausweisen ;). Meldet euch gerne, wenn ihr Fragen habt. Wir wünschen euch alles Liebe und eine tolle Zeit, viele Grüße Jenni

    2. Sarah

      Hallo Johannes, wir sind auch aus Bayern und informieren uns über das Beurlauben in der Grundschulzeit. Kannst du mir sagen ob ihr es schlussendlich mit dem Abmelden aus Deutschland lösen konntet oder habt ihr eine andere Möglichkeit gefunden?

      Liebe Grüße
      Sarah

      1. Jenni

        Hallo Sarah, für Johannes kann ich nicht antworten, aber wir waren 2 1/2 Jahre ohne Meldeadresse in Deutschland auf Reisen. Das war unterwegs kein Problem. Seit einem halben Jahr leben wir wieder in Deutschland – die Rückkehr (anmelden, wieder in die Schule etc.) hat sehr gut geklappt. Wichtig ist eben, dass ihr euch mit den Folgen einer Abmeldung vertraut macht: Kindergeldberechtigung, wo werden Steuern gezahlt, Krankenkasse… Liebe Grüße Jenni

  2. Kerstin

    Hallo liebe Community, mit dem „Abmelden“ hört sich nach dem „einfacheren“ Weg an. Wisst ihr wie es sich bei Rückkehr verhalten würde? Und wie ist es dann beim Reisen, sprich Reisepass? Gab es da mal Probleme? Danke für Antworten und weiterhin allen eine schöne Reise!

    1. Jenni

      Hallo Kerstin, den Personalausweis behält man bei der Abmeldung, es kommt einfach ein Aufkleber „ohne Wohnsitz in Deutschland“ hinten drauf. Wenn ihr euch wieder anmeldet, wird dann die neue Adresse drüber geklebt. Allerdings haben wir noch keine Erfahrungen mit der Rückkehr und Wiederanmeldung gemacht (Steuer, Krankenkasse usw. sind ja dann auch einige Punkte). Wir reisen jetzt seit einem Jahr ohne Meldeadresse und bisher war das nie ein Problem. Im außereuropäischen Ausland muss man eh den Reisepass zeigen, dort ist keine Adresse vermerkt. Meldet euch gerne bei Fragen! Alles Liebe euch, Jenni

  3. Andrea

    Hallo liebe Strandfamilie, vor den Kindern waren wir viel und lange am Reisen und dachten nun, dass diese schönen Erfahrungen erstmal warten müssen aber denkste, Ihr habt uns inspiriert und nun steht ein Termin mit der Schulleitung an, nachdem wir Dank Eurer Hilfe einen nachvollziehbaren „Plan“, vor allem im Sinne der Kinder, entwickelt haben. Wir fanden es schwierig einzuschätzen, ob die Schulleitung nicht zuerst informiert werden möchte (als bewilligende Instanz). Wie habt Ihr es empfunden erst die Klassenlehrer ins Boot zu holen? Wir möchten unbedingt vermeiden jemanden auf die „Füße zu treten“ und die Beurlaubung zu riskieren, da wir uns aus beruflichen Gründen nicht komplett abmelden können. Und war es nach den Vorgesprächen letzten Endes ein formloser Antrag (da es im Schulgesetz ja keinen passenden Vordruck gibt)?
    Wir danken Euch für die ausführlichen und so sympathischen Berichte, die einen zum „Loslegen“ ermutigen!

    1. Jenni

      Hallo liebe Andrea! Ja, das ist ein sehr guter Einwand, ob nicht erst die Schulleitung ins Boot geholt wird. Wir waren da auch unentschieden. Letzendlich haben wir uns erst für das Gespräch mit den Klassenlehrern entschieden, da diese die Kinder sehr gut kennen und wir gespannt auf ihre Gedanken und Bedenken (gab keine Bedenken) dazu waren. Die Schulleitung wusste, dass wir erst mit den Lehrern gesprochen hatten und fühlte sich – meiner Meinung nach – nicht auf die Füße getreten. Aber das hängt sicherlich auch von den jeweiligen Persönlichkeiten ab. Die Schulleiter haben uns dann einen Brief geschrieben, indem sie den Kindern die 1-Jahres-Schulbeurlaubung genehmigten. Wir selbst haben keinen Antrag geschrieben. Meldet euch gerne, wenn ihr Fragen habt. Wir wünschen euch alles Liebe auf eurem Weg! Viele Grüße Jenni

  4. Maja

    Hallo, 😀 auch wir beschäftigen uns gerade sehr mit dem Thema Europareise. Wir wollen im Sommer eine Reise ebenfalls mit dem Wohnmobil starten und haben eine Grundschülern (und zwei kleinere Kids). Wir fragen uns gerade ob es denn überhaupt für Vorteile hat, hier angemeldet zu bleiben? 😀 Unser Gespräch mit der Schulleitung steht in den nächsten Tagen an und wir sind gespannt, wie sie reagieren wird. Grundsätzlich ist es für uns schon interessant länger als nur ein Jahr unterwegs zu sein. Da macht eine Abmeldung ja wirklich mehr Sinn, oder? Vielen Dank für euren tollen Beitrag. Liebe Grüße, Maja

    1. Jenni

      Hallo liebe Maja, das hört sich bei euch ja schon sehr danach an, dass ihr eigentlich lieber länger reisen möchtet;). Bei der Abmeldung gibt es bezüglich Krankenkasse, Steuer (Job?) und Kindergeld ein bisschen was zu berücksichtigen. Das ist dann alles ziemlich individuell. Für uns brachte die Abmeldung kaum eine Veränderung, da diese Punkte alle schon geklärt waren und es keine Konsequenzen daraus gab. Lediglich das Kindergeld fiel dann weg (wir sind freiwillig auf Antrag in Deutschland steuerpflichtig, bekommen aber kein Kindergeld, da unser gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Europa liegt). Meldet euch gerne bei Fragen. Alles Liebe und viel Erfolg bei euren nächsten Schritten! Liebe Grüße Jenni

  5. Bianca

    Hallo liebe Strandfamilie,
    vielen lieben Dank für euren tollen informativen Beitrag.
    Eine kleine Frage zu folgendem Satz:
    „Wir lebten in Hessen – hier darf die jeweilige Schulleitung den Antrag auf eine Schulbeurlaubung genehmigen (Stand 2021).“
    Habe gerade das ganze hessische Schulgesetz durchgeschaut – wisst ihr zufällig noch wo das steht/stand ?
    Unser Schulleiter beruft sich aktuell darauf, dass er das nicht darf.

    Liebe Grüße aus Hessen
    Bianca

    1. Jenni

      Hi Bianca, ging unseren Schulleitern zu Beginn ähnlich. So ganz eindeutig ist auch keine Formulierung für den Fall „Weltreise mit schulpflichtigen Kindern“ anwendbar. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Schulamt kam es zu dem Entschluß, dass die Schulleitung entscheiden darf. Im Teil 4 steht unter Paragraph 65 „Ruhen der Schulpflicht“ der Satz: …“Über ein Ruhen entscheidet der Schulleiter“. Hoffe, dies hilft euch weiter. Daumen sind gedrückt, liebe Grüße Jenni

    2. Christina

      Hallo Bianca,
      wir kommen auch aus Hessen und haben momentan genau das gleiche Problem, dass die Schulleitung sich darauf beruft, dass nur das Schulamt diese Entscheidung treffen darf. Konntet Ihr die Schulleitung mittlerweile überzeugen?
      Vielen lieben Dank für Deine Hilfe.
      Liebe Grüße Christina

      1. Jenni

        Hey Christina, habt ihr mal nachgefragt, wo steht, dass nur das Schulamt dies genehmigen darf? Scheinbar sind die Regelungen ja teils so schwammig geschrieben, dass es hier oft zu Unsicherheiten kommt. Unsere Schulleitung (ebenfalls Hessen) hatte telefonisch mit dem Schulamt Rücksprache gehalten und dort die Bestätigung erhalten, dass die Schulleitung über die Schulbeurlaubung entscheiden darf. Liebe Grüße Jenni

    3. Adriana

      Hallo zusammen, ich habe aktuell das gleiche Problem.
      Zwei Kinder (weiterführende Schule) haben eine Beurlaubung, das 3. Kind (Grundschule) nicht- obwohl ich selbst Grundschullehrerin bin.
      Schulamt sagt, ich hätte keine triftigen Gründe.
      Nun habe ich ein großes Problem.
      Beurlaubung wäre für 3 Monate und davon sind drei Wochen Osterferien…
      Wie habt ihr das Problem in Hessen gelöst?

      1. Jenni

        Hallo Bianca. Mensch, dass ist ja ärgerlich, dass du nur für 2 von 3 Kindern eine Beurlaubung bekommen hast. Und die lassen da auch nicht mit sich reden? Wir hatten im ersten Weltreise Jahr eine 1-jährige Schulbeurlaubung – vielleicht hilft es der Schulleitung des Grundschulkindes, wenn es sich mit der Schulleitung der weiterführenden Schule unterhält? Weißt du, was die Bedenken sind? Das Schulamt ist doch in Hessen nicht beteiligt, oder? Über die Beurlaubung darf die Schulleitung entscheiden – zumindest ist das mein Wissenstand. Wir haben uns nach dem einen Jahr abgemeldet. Allerdings ist das vermutlich kein Schritt für euch. Wir hatten keinen Wohnsitz mehr in Deutschland (da gibts dann einiges zu beachten bezüglich Steuer usw). Ich hoffe, ihr findet einen Weg. Daumen sind gedrückt. Liebe Grüße Jenni

  6. Sylvania

    Grüße Dich, Jenni – wie sieht das eigentlich aus, wenn nur ein Teil der Familie (Mutter mit Kind) auf unbestimmte Zeit ins Ausland gehen möchte. Wie oft und vor allem wie lange jeweils darf sie ihren Mann (Vater des Kindes) denn besuchen? Darf das regelmäßig jeden Monat für zum Beispiel 2x je 5 Tage sein? Wir würden uns ebenfalls gerne aus Deutschland abmelden wollen.. Haben jedoch noch keinen festen Wohnsitz im Ausland. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich habe einen Job in Deutschland, den ich gerne behalten würde; dafür müsste ich jedoch ebenfalls alle 2 Wochen hinfahren.. Ich wäre sehr dankbar für Tipps..

    1. Jenni

      Hallo Sylvania, leider kann ich dir überhaupt gar nicht weiterhelfen. Sorry! Bin überfragt, was das Thema Job in Deutschland und kein Wohnsitz in Deutschland angeht. Auch zu den Besuchszeiten in Deutschland kann ich nichts hilfreiches beitragen. Wir haben keinen festen Wohnsitz, sind nicht im Angestelltenverhältnis und haben eine Auslandskrankenversicherung. Mit dieser Krankenversicherung dürfen wir maximal 6 Wochen im Jahr in Deutschland sein – aber ich vermute, dass du deine Krankenversicherung durch deinen Job behälst? Vielleicht findest du in den Facebook Gruppen wie „Weltreise mit Kind“ oder anderen Weltreisegruppen nützliche Infos. Wünsche dir alles Liebe, Jenni

  7. Natalie

    Hallo Jenni, vielen Dank für euren Bericht.

    Kann ich sie privat anschreiben?

    Grüße Natalie

  8. Olga

    Liebe Jenni,

    vielen Dank für Euren tollen Bericht! Mein Sohn (9 Jahre) und ich (35) sind seid Juli 22 Vollzeitreisende 🙂 Als Single Mom bin ich natürlich noch mehr als andere auf Menschen, wie Euch angewiesen, die mich mit Erfahrungen versorgen (zumindest habe ich das Gefühl).
    Wir sind beide deutsche Staatsbürger, hatten jedoch unseren Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Wien. In Österreich ist die Situation ja gottseidank extrem entspannt, da es keine Schulpflicht, sondern nur eine Bildungspflicht gibt.

    Habt ihr Euch bereits mit den sogenannten Umbrella Schools vertraut gemacht? So wie ich das verstehe, gibt es akkreditierte Schulen, die einem lediglich ein Zeugnis ausstellen, dass dann auch in dem jeweiligen Land (meist USA) Gültigkeit hat. Bei der Rückkehr ins Schulsystem, bzw. für sozialversicherungstechnische Angelegenheiten (bspw. Rente) wäre es nicht schlecht so ein Dokument zu besitzen. Für Deutschland sieht es dann so aus als käme man aus den USA, wo die Kinder die entsprechende Klasse besucht haben.

    Ich freue mich auf Eure Meinungen dazu.

    Liebe Grüße aus Litauen
    Olga

    1. Jenni

      Hallo Olga! Als alleinreisende Mutter übernimmst du ja alleine die Verantwortung, insofern kann ich dein Gefühl nachvollziehen. Der Austausch mit anderen Reisenden und persönliche Erfahrungen sind für uns auch immer total wichtig. Bisher haben wir noch keine Erfahrung mit Umbrella Schools. Da wir uns aber wieder mit dem Gedanken beschäftigen, dass unsere Kinder eventuell ins deutsche Schulsystem zurückkehren, fangen wir gerade an, uns mit Clonlara zu beschäftigen. Clonlara wird häufig von reisenden Familien genutzt, um ein Zeugnis zu erhalten. Für uns wäre aber auch der Unterrichtsteil interessant, falls unsere Wahl auf Clonlara fällt, kann ich dir dann gerne mehr darüber berichten. Ich wünsche dir und deinem Sohn eine tolle Reise, viele Grüße nach Litauen, Jenni

  9. Caro

    Hallo ihr Lieben, mich interessiert brennend, worauf ich mich berufen kann, bzgl Erlöschen der Schulpflicht bei Anmeldung aus Deutschland. Wir sind abgemeldet und trotzdem lässt uns das Jugendamt nicht in Ruhe.. bin dankbar für jeden Tipp!! Liebe Grüße, Caro

  10. Caro

    Hallo ihr Lieben, mich interessiert brennend, worauf ich mich berufen kann, bzgl Erlöschen der Schulpflicht nach Abmeldung aus Deutschland. Wir sind abgemeldet und trotzdem lässt uns das Jugendamt nicht in Ruhe.. bin dankbar für jeden Tipp!! Liebe Grüße, Caro

    1. Jenni

      Hallo Caro! Wie ist denn eure Situation? Ihr habt den Wohnsitz abgemeldet und habt auch keine Wohnung zum Bezug mehr in Deutschland (vermietet ist ja ein anderes paar Schuh)? Und jetzt seid ihr auf Reisen außerhalb Deutschlands und erhaltet vom Jugendamt die Aufforderung, dass ihr einen Schulnachweis im Ausland erbringen sollt? Grundsätzlich ist es ja so, dass man schon die Schulpflicht im jeweiligen Aufenthaltsland berücksichtigen muss, jedoch gilt die Schulpflicht ja nicht als Urlauber. Ich schicke dir mal eine Email mit einem Instagram-Kontakt, die oft Familien bei dem Schritt der Schulbeurlaubung / Freilernen betreut. Liebe Grüße Jenni

  11. Janine

    Hallöchen! Kann man sich denn so einfach aus Deutschland abmelden? Was ist dann mit dem Arbeitgeber der einen nur beuralubt hat? Oder dem Wohneigentum? Danke für die Infos vorab 🙂

    1. Jenni

      Hi Janine, ich kann dir nur mit unseren persönlichen Erfahrungen dienen. Da wir beide nicht im Angestelltenverhältnis tätig waren, kann ich dazu nichts sagen. Wichtig ist immer die Steuerfrage. Wir waren mit unserer GmbH auf Antrag in Deutschland steuerpflichtig. Wenn ihr euer Wohneigentum also während der Reise vermietet, müsst ihr diese Einnahmen auch versteuern. Oder was meinst du, bezüglich des Wohneigentums? Liebe Grüße Jenni

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